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Titelführung

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Titelführung

MBA-Titel dürfen in Deutschland regelmäßig nur dann geführt werden, wenn das entsprechende MBA-Programm das Gütesiegel der FIBAA oder einer der wenigen international anerkannten Akkreditierungseinrichtungen trägt. Wenn Sie ein ausländisches MBA-Programm besuchen, liegen Sie deshalb am sichersten, wenn es von der AACSB, durch die EFMD (nach EQUIS) oder durch die AMBA akkreditiert worden ist. Andernfalls empfiehlt es sich unseres Erachtens, vorsorglich bei den deutschen Kultusministerien nachzufragen, wie es um die Akzeptanz Ihrer Wahl-Universität steht. Auch wenn Sie den MBA in Deutschland erwerben, dürfen Sie ihn hierzulande nicht in jedem Fall führen. MBAs, die durch eine staatliche, deutsche Hochschule verliehen werden, sind meist unproblematisch. Unklar ist jedoch die Anerkennung der durch private, europäische Institutionen vergebenen MBAs. Hier müssten Sie sich im Einzelfall informieren, ob Sie den Titel in Deutschland führen dürfen. Die Zulassung ausländischer Titel ist eigentlich Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Deren Parlamente können im gewissen Rahmen eigenständige gesetzliche Regelungen zum Thema Titelführung erlassen. Für eventuell erforderliche Genehmigungen im Einzelfall sind die Länderbehörden zuständig, die in aller Regel (aber nicht notwendigerweise) den Kultus- und Wissenschaftsministerien untergeordnet sind. Das bedeutet, in den Bundesländern gibt es (leicht) unterschiedliche Regelungen zur Titelführung.